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   RG, 21.12.1934 - II 212/34   

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https://dejure.org/1934,332
RG, 21.12.1934 - II 212/34 (https://dejure.org/1934,332)
RG, Entscheidung vom 21.12.1934 - II 212/34 (https://dejure.org/1934,332)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1934 - II 212/34 (https://dejure.org/1934,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann ist die Möglichkeit der Begehung unlauteren Wettbewerbs gegenüber einer Aufmachung gegeben, die den Ausstattungsschutz nach § 15 WZG. nicht genießt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Es ist jedoch vom Reichsgericht anerkannt worden, daß auch dann, wenn die für einen Ausstattungsschutz erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die planmässige Annäherung an eigenartige, im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers gegen § 1 UnlWG verstoßen kann (RGZ 146, 247 [250]).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Es läßt schließlich auch keinen Rechtsirrtum erkennen, wenn das Berufungsgericht eine planmäßige Annäherung der Beklagten an die Klagezeichen, gegen die sich die Klägerin gegebenenfalls aus § 1 UnlWG, § 826 BGB zur Wehr setzen könnte, verneint hat (RGZ 146, 247 [250]; BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [11]; BGH GRUR 1953, 40 [41]).
  • LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99

    Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und

    Hierdurch nutzt die Beklagte zu 1) den guten Ruf und die Werbekraft der Waren der Klägerinnen zu 1) und zu 4) bewußt als Vorspann für eigene wirtschaftliche Zwecke aus, insbesondere zur Empfehlung von Produkten, die zu einem Teil zwar ursprünglich von den Klägerinnen zu 1) und zu 4) herrührten, sich aber außerhalb des lizensierten exklusiven Vertriebssystems der Klägerinnen befinden, die zum anderen Teil aber auch von Wettbewerbern der Klägerinnen zu 1) und zu 4) stammen (vergleiche: Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.1963 - Ib ZR 104/62 -, BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; Urteil vom 09.12.1982 - Ib 133/80 -, BGHZ 86, 90, 95 - Rolls-Royce; Urteil vom 24.05.1962 - K ZR 4/61 - GRUR 1962, 537, 540 - Radkappe; Urteil vom 12.02.1969 - I ZR 137/66 -, GRUR 1969, 413, 414 und 415- Angélique II; Urteil vom 13.11.1997- I ZR 159/95 -, WRP 1998, 381, 382 und 383 - Farbkennummern; Urteil vom 11.07.1952-I ZR 129/51 -, GRUR 1953, 40, 41 - Gold-Zack; Reichsgericht, Urteil vom 12.02.1934 - II 243/33 -, RGZ 143, 362, 366 - Bromural; Urteil vom 21.12.1934 - II 212/34 - RGZ 146, 247, 249 - Maccaroni).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Ein solcher Verstoß ist aber in Rechtsprechung und Lehre an enge Voraussetzungen geknüpft, er ist selbst bei einem maßstäblich genauen Nachbau nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten (RGZ 146, 247 [250]).
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